Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Als Grundsatz gilt: Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind grundsätzlich visumpflichtig. Das Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen, zum Beispiel bei Geschäftsreisen, bis zu 90 Tage pro Halbjahr im gesamten Schengen-Raum. Albanische Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum für Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes.
Für die Visumserteilung zuständig sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise in der Regel erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung erteilt hat.
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Soll die unternehmerische Betätigung in Deutschland in Form eines selbständigen Unternehmens erfolgen, stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Bei der Gründung eines Unternehmens ist zunächst die passende Rechtsform zu wählen. Dabei kann zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden.
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Jeder der ein Gewerbe eröffnen möchte, muss dies beim Gewerbeamt der Stadt, wo der Sitz des Betriebes sein soll, anmelden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Freiberufler (z. B. Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Architekten, Hebammen, Ärzte). Freiberufler melden ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist, kann mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
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Steuerliche Rahmenbedingungen
Steuern zählen zu den Standortfaktoren, die für inländische wie ausländische Unternehmen wesentlich sind, wenn es um Investitions- und Handelsentscheidungen geht. Der rechtliche Rahmen des deutschen Steuerrechts besteht aus 118 Gesetzen, 87 Rechtsverordnungen und etwa 3.800 BMF-Schreiben.
Für Handel und Investition sind dabei von besonderer Relevanz:
- Besteuerung von Unternehmen und Personen
- Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer
- Besteuerung von Grund und Boden
Weitere Informationen sind abrufbar beim Bundesministerium der Finanzen: ( www.bundesfinanzministerium.de).
Besteuerung von Unternehmen und Personen
Besteuerung von Umsätzen und Verbrauch
Besteuerung von Grund und Boden
Grundgedanken und System des individuellen und kol
Die soziale Sicherung in Deutschland besteht aus gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Versicherungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, das sog. Sozialersicherungssystem, umfasst grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Rentner und Familienangehörigen. Die „5 Säulen“ des Sozialversicherungssystems sind:
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Als Mitglied der Europäischen Union hat Deutschland seine Kompetenzen im Bereich der Zoll- und Handelspolitik auf die EU verlagert. Die zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen nach Deutschland richten sich daher nach dem europäischen Zollkodex und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Importierte Güter aus Drittländern können frei innerhalb der EU gehandelt werden, vorausgesetzt sie sind bei ihrer Einfuhr zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt worden. Gemäß Artikel 64 des Zollkodex kann eine Zollanmeldung und damit die Anmeldung zur Überführung der Waren in den freien Verkehr (Einfuhrabfertigung) grundsätzlich nur von einer Person abgegeben werden, die in der Gemeinschaft ansässig ist.
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Das albanische Auslandsinvestitionsgesetz vom 2. November 1993 ist das für Investoren wichtigste Gesetz. Es schafft eine Brücke zwischen nationaler Gesetzgebung und internationalen Regelungen: Das Gesetz zielt darauf, für ausländische Investoren mit heimischen Investoren vergleichbaren Bedingungen zu schaffen. Der Erwerb und die Anmietung von Grund und Boden sind jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt.
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Das deutsche Bankensystem ist ein Universalbankensystem. In einem solchen Systeme ist es allen Kreditinstituten grundsätzlich möglich, alle Arten von Bankgeschäften - also sowohl Dienstleistungen im Wertpapierbereich als auch im Kreditbereich - anzubieten. Die Untergliederung der Kreditinstitute nach dem Umfang der von ihnen angebotenen Bankdienstleistungen in Universalbanken und Spezialbanken ist eine allgemein übliche Form der Systematisierung des Deutschen Banksystems. Die deutschen Universalbanken lassen sich in drei Gruppen unterteilen:
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Die Zahlung in ausländischer Währung ist in Albanien erlaubt. Es gibt keine Beschränkung des Devisenhandels. Alle von der albanischen Zentralbank lizenzierten Banken können grenzüberschreitende Zahlungen ausführen.
Geldtransfers von und nach Albanien können nach einer vorläufigen formalen Bewilligung durch die Zentralbank vorgenommen werden. Transfers und Zahlungen an ausländische Personen können durch jede Bank nach Vorlage der notwendigen Dokumente vorgenommen werden.
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