Haftungsausschluß

» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Soziale Sicherung

Arbeitslosenversicherung

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer und Auszubildende Pflicht. Ausgenommen sind Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Beschäftigte von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Versicherungsfrei sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.

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Rentenversicherung

Verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sind alle Angestellten, Auszubildenden sowie bestimmte Selbständige. Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen.

Im Falle der Pflichtversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte. Der Beitrag beträgt insgesamt 19,5 % (2006) des Arbeitsverdienstes, jedoch höchstens 63.000 Euro/Jahr bzw. 5.250 Euro/Monat (West) oder 52.800 Euro/Jahr bzw. 4.400 Euro/Monat (Ost) (2006) (Ausnahme: pauschale Abgaben beim Minijob). Freiwillig Versicherte und Selbständige zahlen ihren Beitrag in voller Höhe selbst und bestimmen seine Höhe.

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Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und Familienversicherten zu unterscheiden. Die Krankenversicherung ist Pflicht für alle Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahresarbeitseinkommen von weniger als 40.000 Euro sowie andere Personengruppen. Familienmitglieder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als 40.000 Euro im Jahr sowie Selbständige und andere Personengruppen können eine private Krankenversicherung abschließen.

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Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Versicherungspflichtig sind alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur dort genannten Beitragsbemessungsgrenze. Die Pflegeversicherung wird mit der gleichen Versicherung abgeschlossen, bei der die Krankenversicherung abgeschlossen ist. Es besteht die Möglichkeit, sich privat weitergehend zu versichern.

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Unfallversicherungen

In der Unfallversicherung sind grundsätzlich alle Beschäftigten automatisch versichert. Selbständige sind in der Regel nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet, können sich jedoch freiwillig versichern.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und – im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherzustellen bzw. Entschädigungen zu zahlen. Dies erfolgt durch Prävention, Rehabilitation und Entschädigung durch Geldleistungen.

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