Haftungsausschluß

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien

Steuerliche Rahmenbedingungen

 

Unternehmensformen in Albanien

Albanien kennt im Wesentlichen vier Rechtsformen für Unternehmen. Sie sind in den Gesetzen Nr. 7638 vom 19. November 1992 und Nr. 7667 vom 28. Januar 1993 geregelt.

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Beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen

Arbeitsrechtliche Regelungen


Der gesetzlichen Rahmen für die Beschäftigung in Albanien sind im Gesetz Nr. 7961 vom 7. Dezember 1995 „On the Labor Code of the Republik of Albania“ geregelt. Das Gesetz legt die Nichtdiskriminierung bei der Berufswahl und am Arbeitsplatz fest.

Die Löhne in Albanien dürfen einen Minimumarbeitslohn von 9.403 Lek im Monat nicht unterschreiten. Gegenwärtig beträgt das monatliche Nettoeinkommen eines unqualifizierten Arbeitnehmers im Unternehmenssektor über 20.000 Lek.

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Soziale Sicherung

Das soziale Sicherungssystem in Albanien besteht aus einer Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung, ergänzender Versicherung und speziellen staatlichen Zahlungen. Das soziale Sicherungssystem wird finanziert aus der Pflichtversicherung, staatlichen Zahlungen, direkten Beiträgen der Bürger und besonderen freiwilligen Versicherungen. Der Pflichtversicherung unterliegen alle albanischen Bürger, die dauerhaft in Albanien leben genauso wie ausländische Bürger, die in Albanien beschäftigt oder versichert sind.

Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 34,2 Prozent des Bruttolohns, der Arbeitgeberbeitrag 11,7 Prozent – insgesamt 45,9 Prozent des Bruttolohns. Unternehmer müssen sich ebenfalls versichern. Ihr Monatsbeitrag beträgt 3.486 Lek. Er ergibt sich aus einem Beitragssatz von 39,2 Prozent des Mindestlohns.

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Beschäftigung von ausländischen Bürgern in Albanien

Ausländische Bürger benötigen zur Einreise nach Albanien in Abhängigkeit von ihrer Nationalität eine Aufenthaltsgenehmigung (Visum). Alle ausländischen Bürger, die in Albanien länger als 20 Tage bleiben, müssen ein Formblatt bei der nächsten Polizeidienststelle ausfüllen.

Visa werden für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monate erteilt. Alle ausländischen Bürger haben das Recht sich nach 5 Jahren dauerhaft in Albanien aufhalten zu dürfen. Ausländische Bürger, die weniger als 3 Monate in Albanien arbeiten, brauchen keine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Personen, die nicht albanische Staatsbürger sind, und in Albanien für mehr als drei Monate zu arbeiten beabsichtigen, brauchen eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Das Ministerium entscheidet über die Form der Arbeiterlaubnis, das Verfahren für den Erhalt, die Erneuerung oder die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis und die benötigten, vorzulegenden Dokumente.

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Zollvorschriften

Die Zollvorschriften der Republik Albanien sind seit 1999 vollständig an das Zollrecht der Europäischen Union angeglichen. Die Zölle sind in Albanien in der Vergangenheit kontinuierlich liberalisiert worden. Auf Güter, die durch das Gesetz Nr. 8445 vom 27.01.1999 benannt sind, werden bei der Einfuhr Zölle erworben. Der Zoll wird auf den Zollwert erhoben. Der Zollwert der Güter umfasst neben dem Preis die Transport- und Versicherungskosten. Um Missbrauch bei den angemeldeten Einfuhrpreisen zu vermeiden, können die Zollbehörden Referenzpreise die auf den Marktpreisen basieren, für die Berechnung des Zolls heranziehen. Die wesentlichen Zollsätze betragen 0, 2, 10 und 15 Prozent. Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen sind von den Zöllen ausgenommen.
 

Rechtsrahmen für Auslandsinvestitionen in Albanien

Das albanische Auslandsinvestitionsgesetz vom 2. November 1993 ist das für Investoren wichtigste Gesetz. Es schafft eine Brücke zwischen nationaler Gesetzgebung und internationalen Regelungen: Das Gesetz zielt darauf, für ausländische Investoren mit heimischen Investoren vergleichbaren Bedingungen zu schaffen. Der Erwerb und die Anmietung von Grund und Boden sind jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt.

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Erwerb von Land

Ausländische Investoren können in Albanien Land mieten oder kaufen. Nach dem Gesetz zum Erwerb von Land („On the Aquisition of Land“) Nr. 7980 vom 27. Juli 1995 haben ausländische Unternehmen einen Anspruch, staatlichen Grund und Boden zu mieten. Allerdings können ausländische Investoren staatlichen, nicht landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden auch erwerben. Voraussetzung ist, dass der Wert der Investition mindestens dreimal höher ist als der Wert von Grund und Boden. Über den Wert von Grund und Boden befindet die albanische Regierung. Für den Erwerb oder die Anmietung von privatem Grund und Boden gibt es keine Einschränkungen. Unternehmen können somit auch von Privatpersonen Grund und Boden erwerben.
 

Zahlungsverkehr und Wechselkurse

Die Zahlung in ausländischer Währung ist in Albanien erlaubt. Es gibt keine Beschränkung des Devisenhandels. Alle von der albanischen Zentralbank lizenzierten Banken können grenzüberschreitende Zahlungen ausführen.

Geldtransfers von und nach Albanien können nach einer vorläufigen formalen Bewilligung durch die Zentralbank vorgenommen werden. Transfers und Zahlungen an ausländische Personen können durch jede Bank nach Vorlage der notwendigen Dokumente vorgenommen werden.

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Einreisebestimmungen

Albanien verfügt über einen internationalen Flughafen (Rinas) nahe Tirana und wird u. a. von folgendenden Fluggesellschaften angeflogen: Albanian Airlines, Alitalia, Austrian, Malev.

Der Fährschiffhafen (Pkw/Lkwfähren) Durres ist von Bari, Ancona bzw. Triest zu erreichen.

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