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Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien
Steuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen
Das Steuersystem in Albanien besteht aus nationalen und lokalen Steuern. Für Investoren ist dabei das nationale Steuerrecht von besonderer Bedeutung.
Daneben existieren noch einige weitere Steuern und Gebühren, wie Hafensteuer, Kfz-Steuer, Notariatsgebühren, Registrierungsgebühren, Lizenz- und Konzessionsgebühren.
Alle in Albanien ansässigen Bürger unterliegen mit ihrem weltweit erzielten Einkommen der Einkommensteuer. Nicht in Albanien ansässige Bürger sind mit ihrem albanischen Einkommen steuerpflichtig.
Ein monatliches Arbeitnehmereinkommen von 14.000 Lek bleibt steuerfrei. Die Besteuerung besteht oberhalb des Freibetrages aus mehreren Stufen mit jeweils einem festen Steuerbetrag sowie einem fixen Steuersatz auf das eine bestimmte Grenze überschreitende Monatseinkommen. Dieser Steuersatz steigt über mehrere Stufen von 5 Prozent auf 25 Prozent.
Dividenden, Zinseinkünfte und Einkünfte aus unternehmerischen Partnerschaften, wiederkehrende Bezüge werden mit einem Steuersatz von 10 Prozent besteuert.
Auf die Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, wie beispielsweise Grund und Boden, fällt ein progressiv von 0,5 Prozent auf 3 Prozent (ab einem Veräußerungspreis von 6 Millionen Lek ansteigender) Steuersatz an.
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Mehrwertsteuer (VAT)
Der Umsatzsteuer unterliegen alle Waren und Dienstleistungen in Albanien sowie alle nach Albanien eingeführten Waren. Steuerpflichtig sind alle juristischen oder natürlichen Personen, deren Jahresumsatz 8 Millionen Lek überschreitet. In Rechnung gestellte Umsatzsteuer können sich Unternehmern rückerstatten lassen.
Umsatzsteuerbefreit sind u. a. Finanzdienstleistungen, einschließlich Versicherungen, Verwaltung von Pensions- und Versicherungsfonds; Waren und Dienstleistungen für medizinische und zahnärztliche Behandlungen, Post und Zentralbank.
Einem Null-Steuersatz unterliegen der Warenexport, die Dienstleistungen, die von albanischen Staatsbürgern außerhalb des Hoheitsgebietes erbracht werden sowie die internationale Beförderung von Waren und Personen. Bei solchen Umsätzen ist – im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Umsätzen - eine Rückerstattung von Vorsteuer möglich.
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Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, der landwirtschaftlichen Flächen sowie Gebäude unterliegen. Die Grundsteuer für Gebäude ergibt sich dabei mit einem festen Steuerbetrag je Quadratmeter der Nutzfläche und betrifft alle Arten von Gebäude. Der Steuersatz beträgt zwischen 2 und 100 Lek je Quadratmeter. Die Kommunen können auf die Grundsteuer einen Zu- oder Abschlags von 30% vornehmen.
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