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Soziale Sicherung

Das soziale Sicherungssystem in Albanien besteht aus einer Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung, ergänzender Versicherung und speziellen staatlichen Zahlungen. Das soziale Sicherungssystem wird finanziert aus der Pflichtversicherung, staatlichen Zahlungen, direkten Beiträgen der Bürger und besonderen freiwilligen Versicherungen. Der Pflichtversicherung unterliegen alle albanischen Bürger, die dauerhaft in Albanien leben genauso wie ausländische Bürger, die in Albanien beschäftigt oder versichert sind.

Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 34,2 Prozent des Bruttolohns, der Arbeitgeberbeitrag 11,7 Prozent – insgesamt 45,9 Prozent des Bruttolohns. Unternehmer müssen sich ebenfalls versichern. Ihr Monatsbeitrag beträgt 3.486 Lek. Er ergibt sich aus einem Beitragssatz von 39,2 Prozent des Mindestlohns.

 

Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die Lohnfortzahlung beträgt 80 Prozent des Arbeitnehmerlohns in den ersten 14 Tagen und wird nicht von der Sozialversicherung bezahlt. Bis zu einer Krankheitsdauer von 6 Monaten beträgt die Lohnfortzahlung 70 Prozent des Arbeitnehmerlohns bzw. 80 Prozent, wenn der Arbeitnehmer mehr als 10 Jahre versichert ist. Die Lohnfortzahlung nach den ersten 14 Tagen erfolgt durch die Sozialversicherung.

Männer können mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre versichert waren, Frauen mit 60 Jahren bei 30 Versicherungsjahren. Für Männer und Frauen besteht der Anspruch nach 20 Versicherungsjahren schrittweise in Rente zu gehen. Die Rente ergibt sich aus dem Durchschnitt der Löhne während der zurückliegenden drei Arbeitsjahre. Sie darf jedoch nicht mehr als das Doppelte eines statistisch ermittelten Basisbetrages betragen.