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Beschäftigung von ausländischen Bürgern in Albanien

Ausländische Bürger benötigen zur Einreise nach Albanien in Abhängigkeit von ihrer Nationalität eine Aufenthaltsgenehmigung (Visum). Alle ausländischen Bürger, die in Albanien länger als 20 Tage bleiben, müssen ein Formblatt bei der nächsten Polizeidienststelle ausfüllen.

Visa werden für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monate erteilt. Alle ausländischen Bürger haben das Recht sich nach 5 Jahren dauerhaft in Albanien aufhalten zu dürfen. Ausländische Bürger, die weniger als 3 Monate in Albanien arbeiten, brauchen keine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Personen, die nicht albanische Staatsbürger sind, und in Albanien für mehr als drei Monate zu arbeiten beabsichtigen, brauchen eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Das Ministerium entscheidet über die Form der Arbeiterlaubnis, das Verfahren für den Erhalt, die Erneuerung oder die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis und die benötigten, vorzulegenden Dokumente.

 

Das Beantragungsformular kann bei der Einwanderungsabteilung im Ministerium für Arbeit und Soziales, bei den albanischen Botschaften und Konsulaten und den regionalen Ämtern angefordert werden. Die Bearbeitung dauert bis zu 30 Tage. Insgesamt gibt es verschiedene Arbeitserlaubnisarten:

· zeitlich begrenzte oder auf regionale Gebiete bezogene Arbeitserlaubnis
· regional unbegrenzte/die Tätigkeitsart uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Selbständige, Personen, die mindestens zwei albanische Arbeitnehmer je ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen, und Personen, die eine beschränkte Arbeitserlaubnis für mindestens drei Jahre erhalten haben;



Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis ist zunächst regelmäßig zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt, kann aber auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Personen, die mehr als fünf Jahre in Albanien arbeiten, können eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen.