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Erwerb von Land

Ausländische Investoren können in Albanien Land mieten oder kaufen. Nach dem Gesetz zum Erwerb von Land („On the Aquisition of Land“) Nr. 7980 vom 27. Juli 1995 haben ausländische Unternehmen einen Anspruch, staatlichen Grund und Boden zu mieten. Allerdings können ausländische Investoren staatlichen, nicht landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden auch erwerben. Voraussetzung ist, dass der Wert der Investition mindestens dreimal höher ist als der Wert von Grund und Boden. Über den Wert von Grund und Boden befindet die albanische Regierung. Für den Erwerb oder die Anmietung von privatem Grund und Boden gibt es keine Einschränkungen. Unternehmen können somit auch von Privatpersonen Grund und Boden erwerben.