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Banken und Finanzierung

Das deutsche Bankensystem ist ein Universalbankensystem. In einem solchen Systeme ist es allen Kreditinstituten grundsätzlich möglich, alle Arten von Bankgeschäften - also sowohl Dienstleistungen im Wertpapierbereich als auch im Kreditbereich - anzubieten. Die Untergliederung der Kreditinstitute nach dem Umfang der von ihnen angebotenen Bankdienstleistungen in Universalbanken und Spezialbanken ist eine allgemein übliche Form der Systematisierung des Deutschen Banksystems. Die deutschen Universalbanken lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

 



Auch wenn die privaten Banken, die genossenschaftlichen Kreditinstitute und die öffentlich rechtlichen Sparkassen tendenzielle Unterschiede in der Ausrichtung ihrer geschäftspolitischen Schwerpunkte aufweisen, besteht keine generelle Aufgabenteilung. Auch mit Blick auf die Preissetzung der angebotenen Bankleistungen lassen sich keine systematischen Differenzen zwischen den drei Institutsgruppen erkennen.

Neben den Universalbanken gibt es in Deutschland zahlreiche Spezialbanken, die nur in bestimmten Geschäftsbereichen tätig sind, so zum Beispiel:



Die Geschäftsbanken betreiben grundsätzlich alle Bankgeschäfte, auch international. Sie unterhalten Niederlassungen und sind vielfach auch über Auslandstöchter und Beteiligungsgesellschaften im Ausland vertreten. Im Kreditgeschäft überwiegt das kurzfristige Geschäft. Fast alle Kreditbanken sind kapitalmäßig an anderen Wirtschaftsunternehmungen beteiligt. Zur Sicherung der Kundeneinlagen bei den Kreditbanken besteht ein Einlagensicherungsfonds.

Großbanken werden als Aktiengesellschaften geführt. Sie unterhalten Filialnetze, die das gesamte Bundesgebiet erfassen. Über Tochtergesellschaften (private Hypothekenbanken, Leasinggesellschaften) sind sie auch im langfristigen Kreditgeschäft und langfristigen Refinanzierungsgeschäft tätig und sind durch Kooperationsverträge mit führenden europäischen Kreditinstituten geschäftsmäßig verbunden.

Sparkassen sind überwiegend öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Träger sind unter anderem die Gemeinden und Kreise. Sparkassen besitzen kein Grundkapital, sondern eine aus Überschüssen gebildete Sicherheitsrücklage. Für den Träger der Sparkasse besteht seit 19. Juli 2005 keine Verpflichtung mehr, der Sparkasse Mittel zur Verfügung zustellen, und umgekehrt hat die Sparkasse keine entsprechenden Anspruch gegenüber ihren Trägern.

Kreditgenossenschaften sind "Banken für jedermann", die aber auch besonders den Kunden verpflichtet sind, die als Mitglieder das Eigenkapital aufbringen. Im Rahmen des Genossenschaftsverbundes bieten die Kreditgenossenschaften alle Bankleistungen und darüber hinaus ergänzende Geldanlage- und Finanzierungsgeschäfte an. Sie betreuen Kunden aus dem Mittelstand, aus Landwirtschaft, Handel, Handwerk sowie Freiberufler und Unselbstständige.

Kreditinstitute haben eine zentrale Stellung im Wirtschaftskreislauf. Sie sind Liquiditätshalter der Wirtschaftssubjekte, Sammelstellen für Ersparnisse, Kreditgeber der Wirtschaft und Träger des inländischen und internationalen Geld- und Kapitalverkehrs. Sie unterliegen daher der staatlichen Aufsicht. Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst.

Informationen über das Bankenwesen sind abrufbar unter: