Deutsch / Albanisches Wirtschaftsportal
Soziale Sicherung
Die soziale Sicherung in Deutschland besteht aus gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Versicherungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, das sog. Sozialersicherungssystem, umfasst grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Rentner und Familienangehörigen. Die „5 Säulen“ des Sozialversicherungssystems sind:
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Die Entrichtung der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen werden – mit Ausnahme der Unfallversicherung – erfolgt paritätisch, d.h. Arbeitgeber und Versicherter teilen sie sich zur Hälfte. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber gezahlt. Die Beiträge werden bis zu einer Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet. Sie werden direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt. Die Gesamtheit der Sozialversicherungsbeiträge beträgt derzeit rund 42 Prozent des Bruttoarbeitslohns.
Bei sog. geringfügigen Beschäftigten (z.B. Monatseinkommen unter 400 Euro beim „Minijob“) entrichtet nur der Arbeitgeber die – reduzierten – Beiträge zur Sozialversicherung. Informationen zum Minijob erhalten Sie bei der Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale.de).
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherungen