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» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland
KrankenversicherungIn der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und Familienversicherten zu unterscheiden. Die Krankenversicherung ist Pflicht für alle Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahresarbeitseinkommen von weniger als 40.000 Euro sowie andere Personengruppen. Familienmitglieder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als 40.000 Euro im Jahr sowie Selbständige und andere Personengruppen können eine private Krankenversicherung abschließen.
Sowohl bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen als auch in einer privaten Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte. Selbständige zahlen die Beträge komplett selbst. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich derzeit auf etwa 14,2 % (2006) Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, d.h. von maximal 42.750 Euro/Jahr bzw. 3.562,50 Euro/Monat (2006) (Ausnahme: pauschale Abgaben beim Minijob). Der Beitragssatz zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Risikoprofil des Versicherten.
Zu den wichtigsten Leistungen aus der Krankenversicherung zählen die Leistungen bei Krankheit sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Weitere Informationen sind beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (www.bmgs.bund.de) abrufbar.
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