In der Unfallversicherung sind grundsätzlich alle Beschäftigten automatisch versichert. Selbständige sind in der Regel nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet, können sich jedoch freiwillig versichern.
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und – im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherzustellen bzw. Entschädigungen zu zahlen. Dies erfolgt durch Prävention, Rehabilitation und Entschädigung durch Geldleistungen.