Haftungsausschluß

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Unfallversicherungen

In der Unfallversicherung sind grundsätzlich alle Beschäftigten automatisch versichert. Selbständige sind in der Regel nicht zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet, können sich jedoch freiwillig versichern.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und – im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherzustellen bzw. Entschädigungen zu zahlen. Dies erfolgt durch Prävention, Rehabilitation und Entschädigung durch Geldleistungen.

 

Die Beiträge tragen ausschließlich die Unternehmen. Berechnungsgrundlage für die Beiträge sind der Finanzierungsbedarf, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrenklassen, die sich nach den unterschiedlichen Unfallgefahren in den Gewerbezweigen richten.

Weitere Informationen sind beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (www.bmgs.bund.de) abrufbar.

 

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