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» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien
Unternehmensformen in AlbanienAlbanien kennt im Wesentlichen vier Rechtsformen für Unternehmen. Sie sind in den Gesetzen Nr. 7638 vom 19. November 1992 und Nr. 7667 vom 28. Januar 1993 geregelt.
Bei einer „General Partnership“ haften alle Partner unbegrenzt und gemeinsam. Alle Partner sind als Mitunternehmer anzusehen, solange der Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen vorsieht. Ein Mindestkapital wird nicht gefordert.
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Bei einer „General Partnership“ haften alle Partner unbegrenzt und gemeinsam. Alle Partner sind als Mitunternehmer anzusehen, solange der Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen vorsieht. Ein Mindestkapital wird nicht gefordert.
In einer “Limited Partnership” haben alle Partner denselben Status, d. h. sie sind alle als Mitunternehmer anzusehen. Allerdings haften im Gegensatz zu den „unlimited“ Partnern des Unternehmens die „limited“ Partner nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage. Ein Mindestkapital wird nicht gefordert. Die Bezeichnung des Unternehmens kann neben dem Zusatz „Limited Partnership“ den Namen einer oder mehrerer Partner beinhalten.
Die in Albanien meistverbreitete Unternehmensform ist die “Limited Liability Company“. Bei einer “Limited Liability Company” ist die Haftung auf die Höhe der Kapitaleinlage der Gesellschafter beschränkt. Die Benennung der Gesellschaft sollte zumindest den Namen eines der Gesellschafter beinhalten und durch die Bezeichnung „Limited Liability Company“ oder „Sh. p. k.“ sowie die Höhe des Stammkapitals ergänzt werden.
Für die Gründung einer “Limited Liability Company” ist ein Mindestkapital von 100.000 Lek erforderlich. Das Kapital ist in gleiche Anteile zu unterteilen, deren nominaler Wert mindestens 1.000 Lek betragen muss. Die Anteile sind frei veräußerbar unter den Gesellschaftern, deren Erben und bei Vermögensaufteilungen.
“Limited Liability Companies” sind publizitätspflichtig, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien, Abschlussbilanzvolumen von 6.000.000 Lek, Umsätze von 12.000.000 Lek, Beschäftigung von 10 Arbeitnehmern im Durchschnitt, am Ende eines Geschäftsjahres überschreiten.
Bei „Anonymous Company“ besteht das Kapital aus Aktien der Anteilseigner, deren Haftung auf das Kapital bzw. ihren Anteil beschränkt ist. Die Gesellschaft muss im Namen am Beginn oder am Ende die Bezeichnung „Anonymous Company“ oder „SA“ (Sh. a.) sowie die Höhe des Stammkapitals führen. Das Mindestkapital für Gesellschaften, deren Aktien offiziell an der Börse gehandelt werden sind, beträgt das Mindestkapital 10.000.000 Lek, im anderen Fall 2.000.000 Lek.
Die Geschäfte der „Anonymous Company“ werden durch den Vorstand, der ab einem Kapital von mehr als 5.000.000 Lek aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss, geführt. Der Vorstand und der Vorstandsvorsitzende werden vom Aufsichtsrat bestellt und können durch die Hauptversammlung wiedergewählt werden. Im Gesellschaftervertrag ist die Amtszeit des Vortandes zu regeln. Sie kann zwei bis sechs Jahre betragen. Wenn es im Gesellschaftervertrag keine Hinweise gibt, gilt ein Zeitraum von vier Jahren. Der Vorstand hat mindestens alle drei Monate dem Aufsichtsrat zu berichten. Mindestens einmal im Jahr tritt die Hauptversammlung zusammen, spätestens sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Eine „Anonymous Company“ kann in jede andere Unternehmensform umgewandelt werden. Die Auflösung der Gesellschaft ist in einer außerordentlichen Hauptversammlung zu beschließen.
Das Handelsregister wird am Gerichthof von Tirana für alle Unternehmen in Albanien geführt. Die Anmeldung sollte binnen Monatsfrist erfolgen. Unternehmer, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sind von der Registrierung ausgenommen. Die Registeranmeldung sollte von allen Partnern einer „General Partnership“, allen unbeschränkt haftenden Partner einer „Limited Partnership“, allen Geschäftsführern einer „Limited Liability Company (Sh. p. k.) und allen Vorstandsmitgliedern einer „Anonymous Company“ – SA (Sh.A.) unterzeichnet sein. Die erforderlichen Dokumente müssen in albanischer Sprache vorliegen und übersetzte Dokumente müssen notariell beglaubigt sein.
Jede natürliche oder juristische Person hat sich bei den Steuerbehörden seines zuständigen Wohnortes bzw. Geschäftssitzes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist jährlich vorzunehmen. Die Registrierung zur Besteuerung für kleine Unternehmen mit Umsätzen von weniger als 8 Millionen Lek hat unmittelbar zu erfolgen. Unternehmen mit Umsätzen über 8 Millionen Lek wird eine Frist von 15 Tagen bezogen auf die Umsatzsteuer gewährt. Die jährliche Registrierung sollte bis Februar des laufenden Jahres bei Kleinunternehmen und bis zum 15. Januar des laufenden Jahres für größere Unternehmen erfolgt sein.
Die Steuerbehörden erteilen jeder natürlichen und juristischen Person eine einheitliche Steuernummer und eine Bestätigung der Registrierung.