Haftungsausschluß

» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien

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Besteuerung des Verbrauchs

Mehrwertsteuer (VAT)


Der Umsatzsteuer unterliegen alle Waren und Dienstleistungen in Albanien sowie alle nach Albanien eingeführten Waren. Steuerpflichtig sind alle juristischen oder natürlichen Personen, deren Jahresumsatz 8 Millionen Lek überschreitet. In Rechnung gestellte Umsatzsteuer können sich Unternehmern rückerstatten lassen.

Umsatzsteuerbefreit sind u. a. Finanzdienstleistungen, einschließlich Versicherungen, Verwaltung von Pensions- und Versicherungsfonds; Waren und Dienstleistungen für medizinische und zahnärztliche Behandlungen, Post und Zentralbank.

Einem Null-Steuersatz unterliegen der Warenexport, die Dienstleistungen, die von albanischen Staatsbürgern außerhalb des Hoheitsgebietes erbracht werden sowie die internationale Beförderung von Waren und Personen. Bei solchen Umsätzen ist – im Gegensatz zu umsatzsteuerbefreiten Umsätzen - eine Rückerstattung von Vorsteuer möglich.

 

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20 Prozent. Bemessungsgrundlage für in Albanien hergestellte Güter und Dienstleistungen ist der Wert des Gutes zuzüglich eventueller Verbrauchsteuern. Maschinen, die nach Albanien eingeführt werden, um sie in der Produktion, im Bauwesen, oder in der Telekommunikation einzusetzen, werden durch eine gestundete Zahlung gefördert.

Zu viel gezahlte Steuern im Vergleich zur tatsächlich geschuldeten Steuer werden von den Steuerbehörden auf laufende und künftige Steuerzahlungen angerechnet oder auf Anforderung des Steuerpflichtigen an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt.

Verbrauchsteuern


Verbrauchsteuern werden auf bestimmte Güter wie Tabak, Zigaretten und Zigarren, alkoholische Getränke, Soft- und Erfrischungsgetränke, Kaffee, Kraftstoffe und elektrische Energie erhoben. Steuerpflichtig sind Hersteller und Importeure. Die Verbrauchsteuern werden als ein fixer Betrag je Einheit oder prozentual nach dem Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Güter berechnet. Bemessungsgrundlage für alle in Albanien hergestellten Güter ist der Großhandelspreis des Gutes. Für importierte Güter ergibt sich die Verbrauchsteuer auf Basis des Zollwertes zuzüglich des Zolltarifes. Exporte sind von den Verbrauchsteuern ausgenommen. Ebenso Flüssiggas für den allgemeinen Gebrauch.

 

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