Haftungsausschluß

» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien

 

Beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen

 

Nach der Probezeit von in der Regel drei Monaten gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen sind, von einem Monat im voraus im ersten Arbeitsjahr, von zwei Monaten im voraus im zweiten bis fünften Arbeitsjahr und drei Monate im voraus ab dem sechsten Jahr.

Der Arbeitnehmer erhält einen Betriebszugehörigkeitszuschlag, wenn der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber gekündigt wird und der Arbeitnehmer mehr als drei Jahre beschäftigt war. Der Zuschlag beträgt mindest das Äquivalent einen Arbeitslohn von 15 Tagen für jedes volle Arbeitsjahr. Zu diesem Zuschlag kommt ein weiterer Ausgleich, wenn das Arbeitsverhältnis ohne die Angabe von Gründen beendet wurde. Dieser kann bis zu einem Jahresgehalt betragen. Der Arbeitnehmer verliert jedoch den Anspruch auf den Zuschlag, wenn er fristlos gekündigt wurde.

Befristete Arbeitsverträge laufen zum Ablaufdatum aus. Eine vorsorgliche Kündigung bedarf es nicht. Wird jedoch das Arbeitsverhältnis stillschweigend verlängert, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.

Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist in Kollektivverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen vereinbart und beträgt gesetzlich mindestens drei Kalenderwochen pro Jahr.

<< 1 2 3 >>

 

Druckfreundliche Ansicht

Diesen Artikel empfehlen