Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Nachtarbeit ist ebenfalls nicht erlaubt für Arbeitnehmer unter 18 Jahren und für Schwangere. Schwangere sind 35 Tage vor der erwarteten Geburt und 42 Tage nach der Entbindung von der Arbeit freizustellen. Ab dem zweiten Kind beträgt der erste Zeitraum 60 Tage.
Während der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. Darüber hinaus erhalten Schwangere Versicherungsschutz für 365 Tage. Die Lohnfortzahlung beträgt 80 Prozent des Lohnes für den Zeitraum 35 Tage vor und 150 Tage nach der Geburt und anschließend 50 Prozent für die verbleibende Zeit.
Wenn gesundheitliche Gründe von Kindern eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz erforderlich machen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Falle von Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren beträgt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu 15 Tagen, wenn das Kind krank ist und durch eine Arztbescheinigung nachgewiesen wird.