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» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Albanien
ZollvorschriftenDie Zollvorschriften der Republik Albanien sind seit 1999 vollständig an das Zollrecht der Europäischen Union angeglichen. Die Zölle sind in Albanien in der Vergangenheit kontinuierlich liberalisiert worden. Auf Güter, die durch das Gesetz Nr. 8445 vom 27.01.1999 benannt sind, werden bei der Einfuhr Zölle erworben. Der Zoll wird auf den Zollwert erhoben. Der Zollwert der Güter umfasst neben dem Preis die Transport- und Versicherungskosten. Um Missbrauch bei den angemeldeten Einfuhrpreisen zu vermeiden, können die Zollbehörden Referenzpreise die auf den Marktpreisen basieren, für die Berechnung des Zolls heranziehen. Die wesentlichen Zollsätze betragen 0, 2, 10 und 15 Prozent. Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen sind von den Zöllen ausgenommen.
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