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» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Rechtsrahmen für Auslandsinvestitionen in AlbanienDas albanische Auslandsinvestitionsgesetz vom 2. November 1993 ist das für Investoren wichtigste Gesetz. Es schafft eine Brücke zwischen nationaler Gesetzgebung und internationalen Regelungen: Das Gesetz zielt darauf, für ausländische Investoren mit heimischen Investoren vergleichbaren Bedingungen zu schaffen. Der Erwerb und die Anmietung von Grund und Boden sind jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt.
Als Auslandsinvestition wird dabei jede Investition in der Republik Albanien in direkter oder indirekter Eigentümerschaft des ausländischen Investors angesehen, die
betreffen. Auslandsinvestitionen sind geschützt durch das Gesetz vor Enteignung, Verstaatlichung oder vergleichbaren Verfahren. Eine Enteignung oder Einschränkung von Eigentumsrechten kann nach Artikel 41 der Verfassung nur erfolgen, wenn dies in öffentlichem Interesse liegt und eine angemessene Entschädigung geleistet wird. Streitigkeiten über eine ausländische Investition zwischen einem ausländischen Investor und einer albanischen Seite, einem albanischen Staatunternehmen oder einer albanischen Einrichtung, die nicht gütlich gelöst werden können, können durch verschiedene Verfahren und Instanzen gelöst werden. Ausländer benötigen keine Erlaubnis oder Genehmigung für ihre Investition in Albanien. Auslandsinvestitionen und Privateigentum sind in allen Bereichen möglich. Für einige besondere Aktivitäten werden jedoch spezielle Lizenzen oder Genehmigungen benötigt. Es gibt keine Beschränkungen der Höhe von Beteiligungen an Unternehmen, selbst 100-Prozent-Beteiligungen sind in allen Bereichen möglich. Ausländische Investoren haben weiterhin das Recht, Gewinne und alle mit der Investition verbundenen Vermögensgegenstände zu transferieren. Zwischen Deutschland und Albanien besteht noch kein noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Verhandlungen laufen. Allerdings besteht zwischen Albanien und Deutschland bereits seit 31. Oktober 1991 ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das am 18. August 1995 in Kraft getreten ist.
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