Haftungsausschluß

» Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland

 

Zollrecht

 

Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzzölle können den Markteintritt für importierte Güter erheblich erschweren oder sogar behindern. Sie werden zum Schutz der europäischen Industrie vor unliebsamer oder unfairer Konkurrenz erlassen. Im Rahmen eines durch die EU-Kommission durchgeführten Untersuchungsverfahrens wird festgestellt, dass ausländische Waren gedumpt, subventioniert oder in solchen Mengen in die EU eingeführt worden sind und dass dadurch den betroffenen europäischen Herstellern ein ernsthafter bzw. schwerwiegender Schaden zugefügt worden ist. Ferner muss die Erhebung von Antidumping-, Ausgleichs- oder Schutzzöllen im Interesse der EU sein. Nach Abschluss des Verfahrens können Zusatzzölle mit prohibitiver Wirkung verhängt werden.

Bei der Einfuhr von Mineralöl, Alkohol, Tabak, Bier und Kaffee wird gleichzeitig mit der Erhebung von Zöllen die fällige Verbrauchsteuer erhoben. Darüber hinaus ist bei der Einfuhr nach Deutschland für importierte Güter die deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällig. Der Steuersatz beträgt zurzeit 16 Prozent, ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 Prozent gilt beispielsweise für Lebensmittel und Bücher. Die Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß den zollwertrechtlichen Regeln nach dem Wert der eingeführten Gegenstände bemessen. Zur Bemessungsgrundlage gehören neben den Einfuhrabgaben auch die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft.

Weitere Informationen sind beim Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de), dem Bundesamt für Finanzen (www.bff-online.de) abrufbar.

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