Sparkassen sind überwiegend öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Träger sind unter anderem die Gemeinden und Kreise. Sparkassen besitzen kein Grundkapital, sondern eine aus Überschüssen gebildete Sicherheitsrücklage. Für den Träger der Sparkasse besteht seit 19. Juli 2005 keine Verpflichtung mehr, der Sparkasse Mittel zur Verfügung zustellen, und umgekehrt hat die Sparkasse keine entsprechenden Anspruch gegenüber ihren Trägern.
Kreditgenossenschaften sind "Banken für jedermann", die aber auch besonders den Kunden verpflichtet sind, die als Mitglieder das Eigenkapital aufbringen. Im Rahmen des Genossenschaftsverbundes bieten die Kreditgenossenschaften alle Bankleistungen und darüber hinaus ergänzende Geldanlage- und Finanzierungsgeschäfte an. Sie betreuen Kunden aus dem Mittelstand, aus Landwirtschaft, Handel, Handwerk sowie Freiberufler und Unselbstständige.
Kreditinstitute haben eine zentrale Stellung im Wirtschaftskreislauf. Sie sind Liquiditätshalter der Wirtschaftssubjekte, Sammelstellen für Ersparnisse, Kreditgeber der Wirtschaft und Träger des inländischen und internationalen Geld- und Kapitalverkehrs. Sie unterliegen daher der staatlichen Aufsicht. Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst.
Informationen über das Bankenwesen sind abrufbar unter: