Haftungsausschluß

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Einreise- / Aufenthaltsbestimmungen

Als Grundsatz gilt: Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind grundsätzlich visumpflichtig. Das Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen, zum Beispiel bei Geschäftsreisen, bis zu 90 Tage pro Halbjahr im gesamten Schengen-Raum. Albanische Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, die beispielsweise in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum für Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes.

Für die Visumserteilung zuständig sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise in der Regel erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland die Zustimmung erteilt hat.

 

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