Haftungsausschluß

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Wettbewerbsrecht / Niederlassungsrecht

Jeder der ein Gewerbe eröffnen möchte, muss dies beim Gewerbeamt der Stadt, wo der Sitz des Betriebes sein soll, anmelden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Freiberufler (z. B. Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Architekten, Hebammen, Ärzte). Freiberufler melden ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt an. Ob eine Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist, kann mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

 

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