Haftungsausschluß

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Zollrecht

Als Mitglied der Europäischen Union hat Deutschland seine Kompetenzen im Bereich der Zoll- und Handelspolitik auf die EU verlagert. Die zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen nach Deutschland richten sich daher nach dem europäischen Zollkodex und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Importierte Güter aus Drittländern können frei innerhalb der EU gehandelt werden, vorausgesetzt sie sind bei ihrer Einfuhr zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt worden. Gemäß Artikel 64 des Zollkodex kann eine Zollanmeldung und damit die Anmeldung zur Überführung der Waren in den freien Verkehr (Einfuhrabfertigung) grundsätzlich nur von einer Person abgegeben werden, die in der Gemeinschaft ansässig ist.

 

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